Yardstickregatta
Regatta am 25./26. Juni
Die Verantwortung für die Entscheidung eines
Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie
fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch
die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist
für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten
seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren
Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist
berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund
behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen,
Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung
vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen
besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber
dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem
Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art
und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im
Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein
Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen
oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten,
die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten
(Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der
Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in
Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf
vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die
Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen
Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und
Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und
Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge
bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind,
sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der
Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften
Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften
sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind
einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt."